Wenn Sie bei uns einen Projektantrag stellen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:
Grundsätzlich sollen wir, nach unseren gesetzlichen Grundlagen, bei Projekten die „Federführung“ haben, d.h. für das Projekt hauptverantwortlich sein. Wir können und dürfen mit zivilgesellschaftlichen PartnerInnen zusammenarbeiten, wenn ein gemeinsamer Nutzen nachweisbar ist. Anbei ein Zitat aus den Richtlinien des Bundeskanzleramtes:
„(3) Die gesamte Tätigkeit der Rechtsträger muss unmittelbar erfolgen, d.h. die Förderungsmittel müssen von diesen selbst verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Förderungsmittel für eigene Projekte verwendet werden bzw. dass Projekte gemeinsam mit Dritten dann durchgeführt werden können, wenn entweder eine Kostenteilung nachvollziehbar vereinbart und abgerechnet wird oder die Beiziehung eines Kooperationspartners nachweislich der Qualität des jeweiligen Projekts dient, z.B. hinsichtlich der effizienteren oder kostengünstigeren Organisation, des eingebrachten Know-hows oder des Zugangs zu bestimmten Zielgruppen. Dies gilt insbesondere auch für die Kooperation mit lokalen Partnern bei internationalen Projekten im Ausland. Der spezifische Nutzen, der aus der Beiziehung von Kooperationspartnern ohne Kostenteilung erwächst, ist von den Rechtsträgern gesondert zu dokumentieren. Die Federführung bei derartigen Projekten hat in jedem Fall bei den Rechtsträgern zu liegen.“
Für uns als Grüne Bildungswerkstatt sind bei der Beurteilung von Anträgen vor allem folgende Fragen wichtig:
Passt das Projekt in unseren Themenkatalog?
Zu einem unserer Schwerpunkte?
Zu einem von der GBW forcierten aktuellen Thema?
Sind internationale Aspekte inkludiert?
Hat das Projekt für die GBW aktuelle politische Relevanz?
Inwieweit kann sich die GBW in die inhaltliche Planung einbringen?
Wie kann die GBW bei dem Projekt präsent sein?
Könnte das Projekt auch ohne unsere finanzielle Unterstützung stattfinden?
Hier ist Projekten, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind, der Vorzug zu geben.
Ist mit unserem Beitrag die Gesamtfinanzierung gesichert?
Da wir einen eigenen Verlag betreiben – den PLANET- Verlag – gilt generell für Buchprojekte:
Sofern sie den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Veröffentlichung im PLANET- Verlag zu diskutieren.
Buchprojekte anderer Verlage fördern wir generell nur noch durch Ankauf
Für einen Projektantrag benötigen wir ein Konzept, das auf die obengenannten Fragen eingeht, und eine Kalkulation, in der auch aufscheint, bei welchen anderen Stellen um Finanzmittel angesucht wurde. Projektanträge werden uns am besten per mail an bgld(at)gbw.at zugesandt.
Eine Entscheidung über Projektanträge erfolgt in der jeweils nächsten Vorstandssitzung. Deren Datum kann im Büro erfragt werden.
Eine Entscheidung wird den AntragstellerInnen bis spätestens eine Woche nach der Sitzung bekannt gegeben.
Auf allen veröffentlichten Materialien (Drucksorten, Maileinladungen, Homepage-Beiträgen) muss das Logo der GBW verwendet werden.
Die Abrechnung eines Projekt erfolgt grundsätzlich im Nachhinein bei Vorlage von zwei gedruckten Einladungsexemplaren, bzw. einer Maileinladung, einem Bericht von 15 – 20 Zeilen (per mail), der Angabe der TeilnehmerInnenzahl (bei Veranstaltungen bis 30 Personen einer TeilnehmerInnenliste), bzw. bei Publikationen der Angabe der Auflagezahl und einer per Post verschickten Rechnung mit Originalunterschrift.
Der Vorstand der GBW Burgenland